Totale
Prothesen - sind Vollprothesen für den Ober- und Unterkiefer, die
aus Prothesenkörpern und Zähnen bestehen und anstelle der fehlenden Zähne
und natürlichen Kierfekämmen ind die Mundhöhle eingesetzt werden. Sie
bedeckt im Unterkiefer den gesamten Alveolarfortsatz und im Oberkiefer
zusätzlich den Gaumen; es handelt sich um eine rein
schleimhautgetragene Plattenprothese. Die Prothesenkörper und Zähne
gleichen in Form und Größe den natürlichen Gewebsteilen, da sie deren
Funktion übernehmen sollen. Die Vollprothesen liegen mechanisch lose
auf den zahlosen Kiefern und müssen so gestaltet werden, dass sie bei
Kaufunktion und Sprechen fest auf den Kiefern liegen bleiben. Die
Gestaltung der Vollprothesen umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
Untersuchung, Analyse, Planung und kieferchirurgische Vorbereitung der
Prothesenlager im Ober- und Unterkeiefer; Funktionsabformung als
Grundlage zur anatomischen und funktionellen Gestaltung der Prothesenränder
und der Prothesenbasis; Bissregistrierung bei annähender Bestimmung der
Gelenkwerte; Zahnaufstellung nach Prinzipien der Prothesenstatik und der
Unterkieferbewegung sowie der Berücksichtigung der ästhetischen und
phonetischen Belange; Gestaltung der Prothesenkörper, zur Stützung der
Lippen- und Wangenmuskulatur sowie zur Erhöhung des Prothesenhaltes;
Endprüfung der Prothese unter Funktion, um Gleithindernisse und
Druckstellen zu beseitigen.
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Teleskopkronen
- bezeichnet Doppelkronen, bei denen die Innenkrone (Innenpassteil, Primärkrone) auf dem beschliffenen Zahnstumpf zementiert wird, während die Außenkrone (Außenpassteil, Sekundärkrone) mit einem herausnehmbarem Zahnersatz gekoppelt wird. Teleskopkronen dienen als Verankerungs- und Stützelemente.
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